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Bürgerinitiative gegen die Rennstrecke und
das Fahrsicherheitstrainingszentrum in Äpfingen
Gem. Maselheim
BI Riedhalde Äpfingen

Gemeindeblatt Maselheim

KURZBERICHT ZUR GEMEINDERATSSITZUNG AM 15.09.2003
dem Gemeindeblatt Maselheim vom 19.09.2003 entnommen - zurück

1. Fahrsicherheits- und Motorsportzentrum Apfingen
In einer weitgehend sachlichen Atmosphäre informierten Planer und Gutachter über den Stand des Bebauungsplanverfahrens und der dazu notwendigen Untersuchungen. Anwesend waren in der MZH Äpfingen neben Gemeinderat und Ortschaftsrat Äpfingen auch ca. 340 Zuhörer.

Die gemeinsame Gemeinderats- und Ortschaftsratssitzung war aufgrund des erwarteten Bürgerinteresses in die Halle verlegt worden.

Der Gemeinderat und der Ortschaftsrat Äpfingen wiederholten mehrheitlich den Beschluss über die "Billigung des Plankonzepts". Dieser Verfahrensschritt -der am 05.05.2003 bereits einmal erfolgt war - bedeutet, dass die Gemeinde den bisherigen Stand und die Ergänzungen des Bebauungsplans annimmt. Mit 15 Ja- und 6 Nein-Stimmen (Ortschaftsrat: 5 Ja / 3 Nein) befürworteten die Gremien die vorgelegte Planung, mit der nun das Bebauungsplanverfahren weitergeführt wird.

Die Gemeinde- und Ortschaftsräte hatten zuvor in der Beratung die unterschiedlichen Auffassungen deutlich gemacht. Ausschlaggebend waren für die Mehrheit neben den positiven Ergebnissen der Gutachten auch das Thema Arbeitsplätze und Attraktivität der Gemeinde und Region. Im Ergeb- nis wurden mehr Vorteile als Beeinträchtigungen gesehen. Auf Antrag einer Gemeinderätin wurden folgende Punkte in den Bebauungsplan aufgenommen:

A. Fahrzeuge, die nicht den Lärmbestimmungen entsprechen, sind sofort aus dem Verkehr zu ziehen.
B. Flutlichtanlagen für die Kartstrecke und das Fahrsicherheitszentrum sind ausgeschlossen.
C. Der Offroadhügel ist auf die Höhe des gepl. Walls zu beschränken.

Abhängig ist das Projekt nach wie vor von dem Ergebnis der Umweltverträglichkeitsprüfung und z.B. der Durchführbarkeit des Grundwasserschutzes.

Der Antrag eines Gemeinderats, den Wochenendbetrieb (auch Fahrsicherheits- und Leihkartbetrieb) bis auf 10 Wochenenden völlig zu untersagen, fand keine Mehrheit.

a) Vorstellung des geänderten Bebauungsplanentwurfs:
Der Bebauungsplan (Plan und Text) beinhaltet Vorgaben für ein Fahrsicherheitszentrum mit div. Modulen und Fahrspuren für PKW I LKW und Motorräder.

Daneben werden Bereiche ausgewiesen, in denen die einzelnen Gebäude (u.a. Motorsportzentrum, Boxen, Museums-/Tagungshalle, Hotel, Wohn- häuser f. Betriebsleiter) möglich sind. Geregelt wird u.a. die Gebäudehöhe, Außenmaße.

b) Umweltbericht:
Der Umweltbericht ist für Vorhaben notwendig, für die die Pflicht einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht. Er ist zusammen mit dem Plan und der Begründung öffentlich auszulegen. Aus ihm soll auch für Nichtfachleute ersichtlich sein, welche Umweltauswirkungen zu erwarten sind. Schutzgebiete oder schutzwürdige Biotope sind nicht betroffen. Einige Roteliste-Arten bzw. Pflanzen und Tiere von der Vorwamliste wurden in der Kiesgrube festgestellt. Es handelt sich überwiegend um Pionierarten, die sich auf unbewachsenen Flächen ansiedeln. Genannt wird z.B. das Kleine Tausendgüldenkraut oder die Reif-Weide. Bei den Tierarten werden u.a. der Flussregenpfeifer, die Dorngrasmücke, Libellen- und mehrere Amphibienarten genannt. Durch Ausgleichsmaßnahmen, wie die teilw. Belassung von Kiesflächen, könnten diese Tier. und Pflanzenarten weitgehend geschützt werden. Hierzu muss ein Landschaftspflegerischer Begleitplan erstellt werden.

Weitere potenzielle Nachteile sind für Landschaft und Erholung, den Menschen durch Lärm, sowie für Boden und Wasser denkbar und müssen entsprechend im weiteren Verfahren berücksichtigt werden. Die einzelnen Auswirkungen müssen in der Umweltverträglichkeitsstudie noch weiter untersucht und belegt werden.

c) Lärmgutachten
Der TÜV Süddeutschland stellt in seinem schalltechnischen Gutachten folgendes fest:

Die gesetzlichen Grenzwerte der TA-Lärm werden überall in der Umgebung eingehalten. Zugrundegelegt wurden die ungünstigsten Fahrzeuge (Rennkarts). die nach Gesetz längsten Betriebszeiten, und ungünstige Witterungsverhältnisse.

Der extra von der Gemeinde beauftragte Gutach- ter bestätigte die Ergebnisse des TÜV; sie seien eher zu ungünstig und daher unrealistisch prognostiziert worden. Verkehrszählungen und Lärmmessungen ergaben, dass voraussichtlich die lautesten Emissionen bei Kartrennen dort hörbar sein können, wo die Hintergrundgeräusche z.B. durch Straßenverkehr kurz aussetzen. Im Bereich Botenweg wird der Grenzwert (55 dB(A) für allg. Wohngebiete) bei einem Kartrennen genau erreicht. Der für "seltene Ereignisse" höhere Lärm- Grenzwert (70 dB(A)) wurde nicht berücksichtigt, d.h. er braucht nicht "ausgenutzt" werden.

Auf Anregung des von der Gemeinde zusätzlich beauftragten Sachverständigen hatte der TÜV einige Aspekte noch konkretisiert, z.B. wurde dem Regelbetrieb am Wochenende ein Rennsonntag gegenübergestellt. Supermoto-Motorräder sind leiser als Karts und wurden im Gutachten nicht separat berechnet.

d) Vorgezogene Bürgerbeteiligung
Die Bürgerbeteiligung wurde rege genutzt. In teilweise längeren und engagierten Äußerungen wurden unter anderem folgende Argumente vorgebracht:

-Angebliche Verfälschungen bzw. unsaubere Erarbeitung der Gutachten

-Müllproblematik, auch im Ried, durch Camper und Besucher

-Lärmproblematik, auch für Barabein und Herrlishöfen usw.

-Gefährdung des Trinkwassers -zunehmender Verkehr und die dadurch entstehende Belastung der Anwohner

-wenig Arbeitsplätze bel hohem Flächenverbrauch

Pfr. Hager betonte die christlichen Werte, die "Heimat', "Nachhaltig keif', aber auch "Entwicklung und Wandlung" beinhalten. Er brachte zum Aus- druck, dass das Miteinander nicht aufgegeben werden darf.

e) weiteres Veflahren
Es wurde festgelegt, dass mit der vorgelegten Planung eine erneute Anhörung der Träger öffentlicher Belange (Behörden usw.), sowie die erneute öffentliche Auslegung erfolgen soll. Sobald der Gemeinde die geänderten Planunterlagen vorliegen, wird hierzu ein Hinweis im Mitteilungsblatt abgedruckt.

Für die Bürgerversammlung wurde folgender Termin festgelegt:
20.10.2003 um 19.30 Uhr
in der MZH Äpfingen.

Hier wird das Projekt nochmals der Öffentlichkeit vorgestellt und die bisher bekannten Ergebnisse der Gutachten erläutert.

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