Sehr geehrter Herr Bürgemmeister, sehr geehrter Herr Ortsvorsteher,
wir wollen im Landkreis Biberach auch in diesem Jahr an der seit nunmehr 28 Jahren bewährten "Aktion Tätiger Umwe1!schutz" festhalten und an den bei den Samstagen, 29. Oktober und 5. November wieder gemeinsam, Landkreis, Gemeinden, Vereine, Feuerwehren, Schulen und Bürger, einen aktiven Beitrag für eine weiterhin gesunde und lebenswerte Umwelt leisten. Wir alle haben den Wunsch nach schöner, heiler Landschaft. Wir alle tragen aber auch die Verantwortung, einen ausgewogenen Naturhaushalt und eine natürliche Landschaft für die nach uns kommenden Generationen zu erhalten. Deshalb soll uns die "Aktion Tätiger Um-weltschutz" wiederum Anlass sein, durch die verschiedensten Aktivitäten in den Gemeinden und ihren Gemarkungen diesem Ziel näherzukommen.
Seit der anfanglichen KIeisputzete haben sich die Schwerpunkte geändert, hin zu ökologischen Maßnahmen unterschiedlichster Art. Eine ganze Generation hat in dieser Zeit unzählige Stunden für diese gute Sache eingebracht, was jedoch bei Weitem kein Grund ist, damit auf-zuhören. Die weiter fortschreitende Technisierung und Intensivierung unserer gesamten Umwelt, aber auch der enorme Landverbrauch durch neue Wohnsiedlungen, Gewerbegebiete und Straßen hat weitreichende Folgen auf unseren Naturhaushalt, aber auch auf die Schönheit und den Erlebniswert unserer Landschaft. Die früher vorhandene Lebensraumvielfalt ist mancherorts nicht mehr vorhanden, was sich auch auf die Artenvielfalt in Flora und Fauna negativ auswirkt.
Die diesjährige Aktion gewinnt im Zusammenhang mit der Ausweisung und Erschließung von Bauland für die Gemeinden erneut an Attraktivität. Sind doch die Gemeinden verpflichtet, bei Inanspruchnahme von Landschaft nach der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung (§ 21 Bundesnaturschutzgesetz bzw. § I a Abs. 2 Nr. 2 Baugesetzbuch) hierfür einen Ausgleich zu schaffen. Das Baugesetzbuch eröffnet den Gemeinden nunmehr die Möglichkeit zur räumlichen und zeitlichen Entkoppelung der Eingriffsregelung. Das heißt, dass Kompensationsmaßnahmen bereits im Vorgriff auf künftige Baugebiete hergestellt und als Vorleistung in einem Ökokonto beim Landratsamt bilanziert werden können.
1. Diese Pflichtaufgaben der Gemeinden bieten in vielen Fällen eine Chance, die neuen Ortsränder durch Streuobstpflanzungen mit hochstämmigen Obstbäumen, oder aber mit standortgerechten Gehölzpflanzungen in die Landschaft einzubinden. Unser altgewohntes zwischenzeitlich stark verändertes Landschaftsbild mit Obstgärten um die Dörfer könnte dort, wo noch Reste vorhanden sind, erhalten oder aber neu belebt werden.
Auch die Anlage von Hecken, Feldgehölzen und Bachbepflanzungen können dem "Ökokonto" angerechnet werden. Die in weit mehr als fünfzig Gemarkungen im Landkreis begonnene Biotopvernetzung und die vielerorts in Aufstellung befindlichen Gewässerentwicklungspläne bieten die planerische Grundlage für ein Kompensationskonzept der Gemeinden. Ebenso kann durch die Anlage standortgerechter Feldhecken, Feldgehölze und Bachbepflanzungen, aber auch durch Pflanzungen von Einzelbäumen an markanten Stellen in den Gemarkungen das Landschaftsbild und somit auch die Erholungsvorsorge erheblich verbessert werden.
Eine weitere wichtige Funktion übernehmen solche neu angelegten Landschaftselemente in Zukunft im Bereich des Artenschutzes. Dass dies notwendig ist, zeigt sich am besten beim früher häufig vorkommenden und heute vom Aussterben bedrohten Feldhasen. Aber auch viele andere Tierarten vom Rebhuhn über Heckenbrüter unter den Vögeln bis hin zu Schmetterlingen und Laufkäfern, die speziell auf Feldhecken angewiesen sind, können nur überleben, wenn der "Lebensraum Hecke" in unserer Landschaft ausreichend vorhanden ist.
Die Gemeinden werden deshalb gebeten, diesen Schwerpunkt der diesjährigen Aktion zum Anlass zu nehmen, insbesondere auf öffentlichen Flächen solche Landschaftselemente anzulegen und dauerhaft zu erhalten. Gerade die jeweiligen Bauhenen der Neubaugebiete könnten sich durch gezielte Gemeinschaftsmaßnahmen der Gemeinden bei der "Aktion Tätiger Umweltschutz" mit den für ihr Baugebiet angelegten Pflanzungen identifizieren und evtl. auch Patenschaften für die weitere Pflege übernehmen.
2. Jede neu angelegte Hecke, aber auch besonders die Erhaltung bestehender Landschaftselemente, wie die vielen kleinen, mit Gehölzen bewachsenen Kies- und Lehmgruben, Feldraine und Tümpel, sind wichtig, um das Netz intakter Lebensräume zu verdichten. Der § lAbs. 2 Naturschutzgesetz enthält den gesetzlichen Auftrag, "der freilebenden Tier- und Pflanzenwelt angemessene Lebensräume zu erhalten und dem Aussterben einzelner Tier- und Pflanzenarten wirksam zu begegnen...". Arten sind die einzige natürliche Ressource der Erde, die nicht ersetzbar ist.
Einen wesentlichen Beitrag dazu soll auch die vom Landkreis in allen Gemeinden und Gemarkungen durchgeführte Biotopkartierung leisten. Die Aufgabe des Biotopschutzes und der Biotoppflege ist jedoch nicht zentral zu bewältigen. Es ist deshalb wünschenswert, dass die Gemeinden, gemeinsam mit ihren Bürgern, die jeweils schützenswerten, oftmals auch durch wilde Ablagerungen beeinträchtigten Landschaftsteile auf ihren Gemarkungen pflegen und hegen.
Daneben sind alle Aktivitäten erwünscht, die in irgendeiner Form unserer Natur und Umwelt nützen oder sie schützen! Jede Gemeinde und Ortschaft weiß selbst am besten, wie und wo in ihrer Gemarkung oder innerhalb des Dorfes Aufgaben sinnvollerweise im Rahmen der Aktion durchgefuhrt werden können. Das Landratsamt sieht deshalb davon ab, feste Programme vorzuschlagen.
Die Organisation soll bei den Bürgermeisterämtern und Ortsverwaltungen liegen. Der Erfolg der Aktion jeder einzelnen Gemeinde wird aber entscheidend davon abhängen, mit welchem Einsatz die örtlichen Verwaltungen sich in der Sache bemühen und es verstehen, die vorhandene Bereitschaft und den Gemeinschaftssinn der Bevölkerung, vor allem aber auch der Schulen und Vereine zu wecken. Wir sind sicher, dass bei entsprechender Vorbereitung und Mitarbeit unsere Natur und Umwelt und besonders Ihr Dorf, Ihre Gemarkung durch diese 28. "Aktion Tätiger Umweltschutz" um ein gehöriges Maß lebenswerter und fur die Zukunft nachhaltig gesichert wird - gehen wir also gemeinsam an die Arbeit und leisten praktischen Umweltschutz.
Mit freundlichen Grüßen
Schneider (MdL)
Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich „Riedhalde“ in Maselheim („Motorpark Schwaben“)
Der gemeinsame Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft Biberach möchte sich in seiner Sitzung am 21.12.2004 mit der fünften Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich Riedhalde in Maselheim („Motorpark Schwaben“) beschäftigen. Es ist vorgesehen, bei dieser Sitzung die Darstellung einer Sonderbaufläche „Motorpark“ zu billigen und einen Beschluss über die öffentliche Auslegung zu fassen.
Nachdem die Gemeinde Ummendorf von dem geplanten Motorpark nicht tangiert ist, beauftragte der Gemeinderat seine Vertreter im Gemeinsamen Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft Biberach, der Änderung des Flächennutzungsplans zuzustimmen.